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Sicherheitstechnik · Kameras

Videoüberwachung – Planung, Montage und Wartung

Wir planen, montieren und warten Videoüberwachung für Privathäuser, Betriebe, landwirtschaftliche Höfe und Baustellen. Der Inhaber kommt selbst zum Rundgang, legt mit Ihnen die Standorte der Kameras fest, montiert die Anlage und weist Sie ein. Masten, Ausleger und Halterungen fertigen wir in der eigenen Werkstatt – auch für Stellen, an denen es keine Wand gibt.

Dipl.-Ing. (FH) Thorsten W. Recklebe

Dipl.-Ing. (FH) Thorsten W. Recklebe
Aktualisiert am

Was eine Kamera leistet – und was nicht

Eine Kamera schreckt ab, zeigt Ihnen, was am Gebäude geschieht, und liefert im Ernstfall Bilder für Polizei und Versicherung. Aufhalten kann sie niemanden. Deshalb empfehlen wir, zuerst die schwachen Stellen am Gebäude mit Stahl zu sichern und die Kamera dort einzusetzen, wo sie den Überblick bringt: an Zufahrt, Hof, Eingängen und Lager.

Für wen wir Anlagen bauen

  • Privathäuser: Eingang, Zufahrt, Garten und Garage – unauffällig montiert, mit Blick aufs eigene Grundstück.
  • Gewerbe: Lager, Werkstatt, Ladezone und Außengelände. Mit klaren Regeln für Bereiche, in denen Mitarbeiter arbeiten.
  • Landwirtschaft: Hofeinfahrt, Maschinenhalle, Dieseltank und Stall. Oft mit Masten, weil Gebäude weit auseinander stehen.
  • Baustellen: Container, Material und Maschinen. Mit Masten und Halterungen, die mit der Baustelle umziehen können.

So gehen wir vor

  1. Rundgang. Wir sehen uns Gebäude und Gelände an und klären, was die Anlage zeigen soll: Wer kommt, was wurde gestohlen, wer steht am Tor.
  2. Planung. Wir legen Standorte, Blickwinkel und Montagehöhe fest und achten darauf, dass Nachbargrundstücke und öffentliche Wege nicht im Bild sind.
  3. Montage. Wir montieren Kameras, Halterungen und Leitungen und richten die Aufzeichnung ein.
  4. Einweisung. Sie lernen, wie Sie Live-Bild und Aufnahmen abrufen und wie Sie eine Aufnahme sichern.
  5. Wartung. Auf Wunsch kommen wir regelmäßig und prüfen die Anlage.

Welche Technik passt, hängt vom Objekt ab – zum Beispiel, ob eine Netzwerkleitung zur Kamera gelegt werden kann und ob die Aufnahmen im Haus oder bei einem Anbieter gespeichert werden sollen. Das besprechen wir beim Rundgang.

Halterungen, Masten und Schutz aus eigener Fertigung

Hier kommt unsere Werkstatt ins Spiel. Wo eine Kamera gebraucht wird, steht nicht immer eine Wand. Wir fertigen

  • Masten mit Fundament oder Bodenplatte,
  • Ausleger und Wandhalter für den richtigen Blickwinkel,
  • Schutzgehäuse und Schutzbügel gegen Vandalismus und Anfahren,
  • abschließbare Schränke für Rekorder und Netzwerktechnik.

Alles aus verzinktem Stahl, passend zum Gebäude beschichtet.

Datenschutz

Videoüberwachung ist erlaubt, aber nicht überall und nicht beliebig. Die wichtigsten Punkte:

  • Nur das eigene Grundstück erfassen – keine öffentlichen Wege, keine Nachbarn.
  • Mit einem Schild auf die Überwachung hinweisen, wenn andere Personen ins Bild kommen.
  • Aufnahmen nur so lange speichern wie nötig.
  • Keinen Ton aufzeichnen.
  • In Betrieben die Regeln für Arbeitsplätze beachten.

Wir richten die Anlage so ein, dass diese Punkte eingehalten werden können. Die Verantwortung für den Betrieb liegt beim Betreiber. Ausführliche Hinweise gibt die Landesbeauftragte für Datenschutz NRW.

Wartung

Eine Anlage, die niemand prüft, fällt oft genau dann auf, wenn die Aufnahme fehlt: Die Linse ist verschmutzt, die Kamera verstellt, der Speicher voll. Bei der Wartung reinigen wir Gehäuse und Linsen, prüfen Bildausschnitt, Nachtbild und Aufzeichnung, spielen Aktualisierungen ein und kontrollieren Halterungen und Leitungen. Den Abstand legen wir mit Ihnen fest.

Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026 · Dipl.-Ing. (FH) Thorsten W. Recklebe

Häufige Fragen

Videoüberwachung: kurz beantwortet

Darf ich mein Grundstück per Kamera überwachen?

Das eigene Grundstück dürfen Sie grundsätzlich überwachen. Nicht erfasst werden dürfen öffentliche Wege und Straßen sowie das Grundstück der Nachbarn. Kommen Besucher, Lieferanten oder Mitarbeiter ins Bild, muss ein Schild auf die Überwachung hinweisen. Wir richten die Kameras so ein, dass sie nur Ihren Bereich zeigen. Das ist ein Überblick und keine Rechtsberatung – im Zweifel hilft die Datenschutzaufsicht des Landes weiter.

Wie lange dürfen Aufnahmen gespeichert werden?

Nur so lange, wie es für den Zweck nötig ist. Wer nach einem Wochenende oder Urlaub prüfen will, ob etwas vorgefallen ist, braucht keine Aufnahmen von vor drei Monaten. Die Speicherdauer stellen wir bei der Einrichtung mit Ihnen ein.

Wird auch Ton aufgezeichnet?

Nein. Das Aufzeichnen von Gesprächen ist in aller Regel nicht erlaubt. Wir richten Anlagen ohne Tonaufnahme ein.

Was gehört zur Wartung?

Wir reinigen Gehäuse und Linsen, prüfen Bildausschnitt, Nachtbild und Aufzeichnung, spielen Aktualisierungen der Geräte ein und sehen nach Kabeln, Halterungen und Speicher. So fällt ein Ausfall nicht erst dann auf, wenn die Aufnahme gebraucht wird.

Kann ich die Bilder auf dem Handy sehen?

Ja, das ist heute bei den meisten Anlagen möglich. Bei der Einrichtung zeigen wir Ihnen die Bedienung und richten sichere Zugangsdaten ein.

Reicht eine Kamera als Einbruchschutz?

Nein. Eine Kamera schreckt ab und dokumentiert, aber sie hält niemanden auf. Die Polizei empfiehlt als Grundlage die mechanische Sicherung von Fenstern und Türen. Deshalb sehen wir uns beim Rundgang auch die schwachen Stellen am Gebäude an.

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