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Ratgeber · Baurecht · Stand Oktober 2026

Genehmigungsfrei bauen in NRW: Carport, Zaun und Terrassendach

In Nordrhein-Westfalen sind seit dem 1. September 2026 Carports und Garagen bis 50 m² Brutto-Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe verfahrensfrei, also ohne Bauantrag zulässig – vorher lag die Grenze bei 30 m². Zäune und Mauern sind bis 2 m Höhe verfahrensfrei, Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 4,50 m Tiefe. Alle drei Freistellungen gelten nicht im Außenbereich, und Abstandsflächen sowie der Bebauungsplan sind in jedem Fall einzuhalten.

Dipl.-Ing. (FH) Thorsten W. Recklebe

Dipl.-Ing. (FH) Thorsten W. Recklebe
Aktualisiert am

Die Freigrenzen im Überblick

Die folgenden Vorhaben nennt das Bauportal des Landes NRW als verfahrensfrei nach § 62 der Landesbauordnung:

Vorhaben Verfahrensfrei bis Einschränkung
Garage, Carport (überdachter Stellplatz) 50 m² Brutto-Grundfläche insgesamt, mittlere Wandhöhe 3 m nicht im Außenbereich
Mauer, Stützmauer, Zaun (Einfriedung) 2 m Höhe nicht im Außenbereich
Terrassenüberdachung 30 m² Fläche, 4,50 m Tiefe –
Balkonverglasung, Balkonüberdachung 30 m² Grundfläche –
Wintergarten 30 m² Brutto-Grundfläche Gebäudeklassen 1 bis 3, mindestens 3 m zur Nachbargrenze
Gebäude ohne Aufenthaltsraum (z. B. Geräteschuppen) 75 m³ Brutto-Rauminhalt im Außenbereich nur für Land- und Forstwirtschaft

„Insgesamt“ heißt beim Carport: Alle Garagen und überdachten Stellplätze auf dem Grundstück zählen zusammen. Wer schon eine Garage mit 30 m² hat, kann verfahrensfrei nur noch 20 m² Carport ergänzen.

Verfahrensfreie Bauvorhaben in NRW: Carport bis 50 m², Einfriedung bis 2 m Höhe, Terrassenüberdachung bis 30 m² und 4,50 m Tiefe
Die drei häufigsten Fälle aus der Tabelle auf einen Blick.

Was trotzdem gilt

Die Freistellung nimmt dem Bauherrn die Prüfung nicht ab – sie verlagert sie auf ihn. Vor dem Bau sind zu klären:

  • Bebauungsplan: Er kann Baugrenzen, Dachformen, Materialien oder Zaunhöhen festlegen. Was dort ausgeschlossen ist, wird durch die Verfahrensfreiheit nicht zulässig.
  • Abstandsflächen: Garagen und Carports dürfen unter bestimmten Maßen an die Grenze gebaut werden; Länge und Höhe an der Nachbargrenze sind begrenzt (§ 6 BauO NRW).
  • Gestaltungs- und Denkmalsatzungen: Vor allem in Ortskernen.
  • Standsicherheit und Brandschutz: Auch ein verfahrensfreier Carport muss Wind und Schnee tragen.
  • Nachbarrecht: Das Nachbarrechtsgesetz NRW regelt unter anderem Einfriedungen an der Grundstücksgrenze.

Ein Anruf beim Bauamt der Gemeinde oder des Kreises klärt in wenigen Minuten, ob ein Bebauungsplan gilt und was er vorgibt.

Was nicht verfahrensfrei ist

  • Neue Balkone und Dachterrassen
  • Außentreppen als Zugang zu Wohnungen, wenn sie das Gebäude verändern
  • Carports und Garagen über 50 m² oder im Außenbereich
  • Zäune und Mauern über 2 m

Für Vordächer nennt die Übersicht des Landes keine eigene Freigrenze; hier lohnt die Nachfrage, ebenso bei Überdachungen von Hauseingängen an der Grundstücksgrenze.

Geländer erneuern

Wird ein vorhandenes Geländer durch ein neues an gleicher Stelle ersetzt, ist das in der Regel Instandhaltung und braucht keinen Antrag. Das neue Geländer muss aber den heutigen Anforderungen genügen – also der aktuellen Höhe und der 12-cm-Regel. Was gilt, steht im Ratgeber Geländerhöhe.

Was das für die Planung bedeutet

Die neue Grenze von 50 m² macht den Doppelcarport mit Geräteraum verfahrensfrei: Zwei Stellplätze brauchen rund 30 bis 36 m², mit Abstellraum sind es 40 bis 45 m². Für die Konstruktion ändert sich dadurch nichts. Stützen, Träger und Fundamente werden nach Schnee- und Windlast des Standorts bemessen; bei größeren Spannweiten erstellt ein Tragwerksplaner den Nachweis.

Quellen

Dieser Ratgeber gibt den Stand vom Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht. Leistungen dazu: Carports und Vordächer, Tore und Zäune.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Seit wann gilt die 50-m²-Grenze für Carports?

Seit dem 1. September 2026. Mit dem Änderungsgesetz vom 21. Juli 2026 wurde die Grenze für Garagen einschließlich überdachter Stellplätze von 30 auf 50 m² Brutto-Grundfläche angehoben. Die mittlere Wandhöhe von 3 m und der Ausschluss des Außenbereichs sind geblieben.

Heißt verfahrensfrei, dass ich bauen darf, wie ich will?

Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Bauantrag gestellt werden muss. Abstandsflächen, Bebauungsplan, Gestaltungs- und Denkmalsatzungen, Standsicherheit und Brandschutz gelten unverändert. Wer dagegen verstößt, muss im Zweifel zurückbauen.

Ist ein neuer Balkon genehmigungsfrei?

Nein. Ein Anbau- oder Vorstellbalkon verändert das Gebäude und seine Abstandsflächen und braucht in der Regel eine Baugenehmigung. Verfahrensfrei sind nur Balkonverglasungen und Balkonüberdachungen bis 30 m² Grundfläche.

Was ist der Außenbereich?

Alle Flächen außerhalb eines Bebauungsplans und außerhalb der zusammenhängend bebauten Ortsteile – etwa einzeln stehende Höfe und Grundstücke am Ortsrand. Dort gelten die Freistellungen für Carports, Zäune und Mauern nicht.

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