Wann ist ein Geländer Pflicht?
Sobald eine begehbare Fläche unmittelbar an einen mehr als 1 Meter tiefer liegenden Bereich grenzt, schreibt die Landesbauordnung NRW eine Umwehrung vor – also ein Geländer oder eine Brüstung. Das betrifft typischerweise Balkone, Dachterrassen, Galerien, Treppen und bodentiefe Fenster.
Unterhalb von 1 Meter Absturzhöhe besteht keine generelle Pflicht. Aus Sicherheitsgründen – besonders mit Kindern im Haus – ist eine Sicherung dort aber oft trotzdem sinnvoll.
Mindesthöhen nach BauO NRW
Die erforderliche Höhe richtet sich nach der Absturzhöhe, also dem Abstand zwischen der begehbaren Fläche und dem darunterliegenden Boden:
| Situation | Absturzhöhe | Mindesthöhe |
|---|---|---|
| Geländer / Umwehrung | 1 m bis 12 m | 90 cm |
| Geländer / Umwehrung | über 12 m | 110 cm |
| Fensterbrüstung | bis 12 m | 80 cm |
| Fensterbrüstung | über 12 m | 90 cm |
Wird die Absturzsicherung im Wesentlichen durch ein Geländer erbracht, gelten die Geländerhöhen – nicht die niedrigeren Werte für reine Fensterbrüstungen.
Wo wird gemessen?
Die Geländerhöhe wird lotrecht gemessen – von der Oberkante des fertigen Fußbodens bis zur Oberkante des Handlaufs. Bei Treppen ist der Bezugspunkt die Vorderkante der Trittstufe.
Wichtig: Maßgeblich ist der fertige Belag. Planen Sie Fliesen, Dielen oder Terrassenplatten erst später, rechnen Sie die Aufbauhöhe von Anfang an ein – sonst ist das Geländer am Ende zu niedrig.
Stababstand und Leitereffekt
Damit kleine Kinder nicht hindurchrutschen oder hochklettern können, gelten Regeln für die Füllung:
- Maximal 12 cm: Öffnungen in der Füllung dürfen in mindestens einer Richtung nicht breiter als 12 cm sein (sogenannte Kugelregel).
- Maximal 4 cm seitlich: Der Zwischenraum zwischen Geländer und gesicherter Fläche darf höchstens 4 cm betragen.
- Kein Leitereffekt: Waagerechte Streben, die als Kletterhilfe dienen, sind zu vermeiden.
Senkrechte Stäbe, Glasfüllungen oder Lochblech erfüllen diese Anforderungen besonders sicher. Die passende Stabanzahl für Ihr Feld berechnet der kostenlose Stababstand-Rechner.
Sonderfälle
Andere Bundesländer haben eigene Landesbauordnungen mit teils abweichenden Werten. In Arbeitsstätten und öffentlich genutzten Gebäuden können strengere Anforderungen gelten. Für Treppen ist zusätzlich die DIN 18065 maßgeblich. Im Zweifel gibt die örtliche Bauaufsicht verbindlich Auskunft.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick für Nordrhein-Westfalen (Stand: § 38 BauO NRW 2018) und ersetzt keine rechtliche oder statische Beratung im Einzelfall.