Geländerhöhe: Diese Vorschriften gelten
Grundlagen nach Landesbauordnung NRW (§ 38)Wie hoch muss ein Geländer sein? Welcher Stababstand ist erlaubt? Hier finden Sie die wichtigsten Regeln zur Absturzsicherung verständlich erklärt – für Balkone, Treppen und Terrassen in Nordrhein-Westfalen.
Wann ist ein Geländer überhaupt Pflicht?
Sobald eine begehbare Fläche unmittelbar an einen mehr als 1 Meter tiefer liegenden Bereich grenzt, schreibt die Landesbauordnung NRW eine Umwehrung vor – also ein Geländer oder eine Brüstung. Das betrifft typischerweise Balkone, Dachterrassen, Galerien, Treppen und Fensterbrüstungen.
Unterhalb von 1 Meter Absturzhöhe besteht keine generelle gesetzliche Pflicht – aus Sicherheitsgründen (besonders bei Kindern) ist eine Sicherung dort aber oft trotzdem sinnvoll.
Wie hoch muss das Geländer sein?
Die erforderliche Höhe richtet sich nach der Absturzhöhe – also dem Abstand zwischen der begehbaren Fläche und dem darunterliegenden Boden:
| Situation | Absturzhöhe | Mindesthöhe |
|---|---|---|
| Geländer / Umwehrung | 1 m bis 12 m | 90 cm |
| Geländer / Umwehrung | über 12 m | 110 cm |
| Fensterbrüstung | bis 12 m | 80 cm |
| Fensterbrüstung | über 12 m | 90 cm |
Wird die Absturzsicherung im Wesentlichen durch ein Geländer erbracht, gelten die Geländer-Höhen (90 bzw. 110 cm) – nicht die niedrigeren Werte für reine Fensterbrüstungen.
Wo wird die Höhe gemessen?
Die Geländerhöhe wird lotrecht (senkrecht) gemessen – von der Oberkante des fertigen Fußbodens bis zur Oberkante des Handlaufs. Bei Treppen gilt als Bezugspunkt die Vorderkante der Trittstufe.
Wichtig: Maßgeblich ist der fertige Belag. Wer noch Fliesen, Dielen oder einen Terrassenbelag plant, muss diese Aufbauhöhe von Anfang an einrechnen, damit das Geländer am Ende nicht zu niedrig ausfällt.
Stababstand & Leitereffekt
Damit kleine Kinder nicht hindurchrutschen oder hochklettern können, gelten zusätzliche Regeln für die Füllung:
Max. 12 cm Abstand
Öffnungen in der Geländerfüllung dürfen in mindestens einer Richtung nicht breiter als 12 cm sein.
Max. 4 cm seitlich
Der seitliche Zwischenraum zwischen Geländer und gesicherter Fläche darf höchstens 4 cm betragen.
Kein Leitereffekt
Die Konstruktion muss so sein, dass Kindern das Überklettern nicht erleichtert wird – waagerechte Streben als „Kletterhilfe“ sind zu vermeiden.
Senkrechte Stäbe, Glasfüllungen oder Lochblech erfüllen diese Anforderungen besonders sicher, da sie keine Trittflächen zum Klettern bieten.
Sonderfälle & weitere Regeln
Andere Bundesländer haben eigene Landesbauordnungen mit teils abweichenden Werten. In Arbeitsstätten und öffentlich genutzten Gebäuden können strengere Anforderungen gelten. Für Treppen ist zusätzlich die DIN 18065 maßgeblich. Im Zweifel gibt die örtliche Bauaufsicht verbindlich Auskunft.
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Zu den BalkongeländernDieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick für Nordrhein-Westfalen (Stand: § 38 BauO NRW 2018) und ersetzt keine rechtliche oder statische Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bauausführung gültige Landesbauordnung sowie die Vorgaben der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.